(dmb) „Grundsätzlich begrüßen wir die geplante Reform des Baugesetzbuches mit dem Ziel, wieder im ausreichendem Maße bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen,“ erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Melanie Weber-Moritz, in der heutigen Anhörung im Bauausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. „Wir erinnern aber mit Nachdruck daran, dass laut Koalitionsvertrag das Baugesetzbuch auch mit dem Ziel reformiert werden soll, die Gemeinwohlorientierung zu stärken sowie das gemeindliche Vorkaufsrecht wieder anwendbar zu machen. Diesen Zielen wird der Entwurf leider nicht gerecht. Es besteht dringender Nachholbedarf.“
Positiv bewertet der DMB, dass die zeitliche Befristung von § 201a BauGB zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt aufgehoben wird, dagegen wird § 250 BauGB, der dem Schutz vor Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen dient, lediglich um zwei weitere Jahre verlängert. Auch hier wäre im Sinne der Mieterinnen und Mieter eine Entfristung notwendig gewesen.
Zur Wiederherstellung des gemeindlichen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten findet sich im vorliegenden Gesetzentwurf laut Deutschem Mieterbund kaum etwas. „Dies ist vor dem Hintergrund der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag nicht nachvollziehbar und sollte unbedingt geändert werden. Denn ein funktionierendes gemeindliches Vorkaufsrecht gibt den Kommunen in angespannten Wohnungsmärkten die Möglichkeit, Einfluss auf die Stadtentwicklung zu nehmen und bietet den Mieterinnen und Mietern den dringend benötigten Schutz vor dem Verkauf ihrer Wohnungen“, so Weber-Moritz.
Darüber hinaus leistet §246e („Bau-Turbo“) keinen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Im Gegenteil, in seiner jetzigen Fassung werden durch den Bau-Turbo Schutzinstrumente für Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten in Milieuschutzgebieten ausgehebelt. Der Paragraf muss dringend geändert und sozial flankiert werden.
Der Deutsche Mieterbund fordert Änderungen im vorliegenden Gesetzesentwurf, die insbesondere dazu führen, die Ausübung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten wiederherzustellen, den Schutz vor Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen dauerhaft zu entfristen und die befristete Sonderregelung des §246e sozialverträglich zu gestalten.
Unsere ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.