|   Wohnungspolitik

Beschlossene Umwandlungsbeschränkung muss kommen!

Mieterbund fordert Bundesrat zum Einsatz für mehr Mieterschutz auf

 

(dmb) „Der Bundesrat muss dem Beschluss des Bundeskabinetts folgen und den verbesserten Schutz Vieler vor Umwandlung und Verdrängung nicht zugunsten rein profitgesteuerter Interessen Weniger opfern“, fordert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, im Vorfeld der heutigen Sitzung des Bundesrates.
 
Der Regierungsentwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz steht heute auf der Tagesordnung des Bundesrates. Die Ausschüsse des Bundesrates empfahlen im Vorfeld, die vom Bundeskabinett beschlossene Beschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wieder aus dem Gesetz zu streichen. „Dieses unsägliche Gezerre um die Umwandlungsbeschränkung ist schlimm. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Umwandlungsbeschränkung ist bitter nötig, um Mieterinnen und Mieter vor dem Ausverkauf ihrer Mietshäuser durch Großinvestoren zu schützen, die allein aus Profitgier handeln. Es wäre ein Schlag ins Gesicht der Mieterinnen und Mieter, wenn sich der Bundesrat diesem Schutz nun entgegenstellen würde“, so Siebenkotten.
 
Wird eine Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt, ist das nicht selten der Beginn der Verdrängung der in den Wohnungen lebenden Mieterinnen und Mieter. Die umgewandelten Wohnungen werden im Anschluss häufig luxussaniert und zu Maximalpreisen verkauft. Die wenigsten Mieterinnen und Mieter können sich die aufgerufenen Kaufpreise leisten. So haben jüngste Zahlen aus Berlin gezeigt, dass bei den rund 18.000 zwischen 2015 und 2019 umgewandelten Wohnungen in Milieuschutzgebieten nur 54 Mieter und Mieterinnen von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht haben. Das heißt im Umkehrschluss, dass die Verkaufspreise der umgewandelten Wohnungen für die bisherigen Mieter nicht finanzierbar waren. Die Wohnungsbestände der börsennotierten Wohnungsunternehmen sind dagegen in Berlin in den letzten acht Jahren um über 176 Prozent gestiegen, von rund 72.000 in 2012 auf knapp 200.000 im Jahr 2019. Zugunsten der Gewinnmaximierung der börsennotierten Wohnungsunternehmen werden Mieterinnen und Mieter somit der Verdrängung und im schlimmsten Fall der Wohnungslosigkeit ausgesetzt. „Der Aufrechterhaltung dieses Status Quo muss nun auch der Bundesrat widersprechen, sich gegen seine Ausschüsse für den Schutz der schwächsten Akteure auf dem Mietwohnungsmarkt einsetzen und so nicht zuletzt auch den vereinbarten Beschlüssen der Wohnraumoffensive der Bundesregierung entsprechen“, stellt Siebenkotten klar.

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