(dmb) Im Bundestag wird heute in erster Lesung über die geplante Wiederauflage der Wohngemeinnützigkeit debattiert. Aus diesem Anlass fordert der Deutsche Mieterbund (DMB) zusammen mit Gewerkschaften, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Umweltverbänden in einem offenen Brief umfangreiche Änderungen am Konzept der Bundesregierung und Nachbesserungen im parlamentarischen Prozess: „Die geplanten Steuererleichterungen von ein- bis zweitausend Euro pro Wohnung und Jahr sind völlig unzureichend und kaum attraktiv für kommunale Unternehmen, Genossenschaften oder andere gemeinwohlorientierte Akteure. Ohne die im Koalitionsvertrag vereinbarten Investitionszulagen wird es schwer, ein dauerhaft preisgebundenes Segment im überhitzen Mietwohnungsmarkt zu etablieren und langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“, so der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.
Der Bestand an Sozialwohnungen ist seit Jahren dramatisch rückläufig und hat sich seit 2007 innerhalb weniger Jahre von 2 Mio. Wohnungen auf nur noch 1,07 Mio. Sozialwohnungen halbiert. Ursache dafür ist, dass jedes Jahr zigtausende Wohnungen aus der Sozialbindung herausfallen - rund 40.000 Wohnungen pro Jahr bis 2035. Der Neubau von zuletzt 23.000 Sozialwohnungen reicht bei weitem nicht aus, um den Rückgang zu stoppen. „Um dem überhitzen Wohnungsmarkt und den auslaufenden Sozialbindungen entgegenzuwirken, braucht es einen großen Wurf, der relevante Anteile des Wohnungsbestands in die dauerhafte Preisbindung überführt. Die Träger einer neuen Gemeinnützigkeit sollten durch gezielte Steuerbefreiungen, vergünstigte Bereitstellung öffentlicher Grundstücke und attraktive Investitionszulagen gefördert werden. Mittelfristig muss der Anteil dauerhaft gebundener Wohnungen am Immobilienmarkt auf 30 Prozent erhöht werden“, fordert Siebenkotten.
Den offenen Brief finden Sie hier.
Hintergrund:
Das Bundeskabinett hat am 5.6.2024 die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit beschlossen. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 soll die "Förderung wohngemeinnütziger Zwecke" als neuer gemeinnütziger Zweck in die Abgabenordnung aufgenommen werden. Die Bundesregierung möchte damit die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, das Vorhaben soll bis Mitte Oktober 2024 vom Bundestag verabschiedet werden. Von der Regelung könnten laut Angaben des Bauministeriums zunächst etwa 100 Körperschaften, wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine oder Unternehmen mit rund 105.000 Mieterinnen und Mietern profitieren. Eine Wohngemeinnützigkeit gab es in Deutschland letztmalig im Jahr 1990. Diese wurde durch das Steuerreformgesetz von 1990 abgeschafft.
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Wohnungspolitik
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