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Deutscher Mieterbund legt Beratungs- und Prozessstatistik 2022 vor

Rund 850.000 Rechtsberatungen pro Jahr: Betriebskosten bleiben häufigstes Beratungsthema

 

 
(dmb) Der Rechtsberatungsbedarf der Mieterinnen und Mieter blieb auch im Jahr 2022 hoch. Rund 850.000 Rechtsberatungen haben die Juristinnen und Juristen der rund 300 örtlichen Mietervereine 2022 durchgeführt. Über 98 Prozent aller Beratungsfälle wurden dabei außergerichtlich erledigt. Damit sind in Mietangelegenheiten die DMB-Mietervereine Streitschlichter Nr. 1 in Deutschland. Häufigstes Beratungsthema waren, wie schon in den Vorjahren, die Betriebs- und Heizkosten.
 

Die häufigsten Beratungsthemen der örtlichen Mietervereine im Jahr 2022

 
1.  Betriebskosten                                          41,7 %
2.  Wohnungsmängel                                   17,0 %
3.  Allg. Vertragsangelegenheiten               11,5 %
4.  Kündigungen durch den Vermieter         7,9 %
4.  Mieterhöhung (Vergleichsmiete)             7,9 %
5.  Mietkaution                                                  4,9 %
6.  Kündigungen durch den Mieter               3,9 %
7.  Schönheitsreparaturen                             2,6 %
8.  Modernisierung                                          1,8 %
9.  Umwandlung/Eigentümerwechsel        0,8 %
 
Deutlich mehr als die Hälfte aller Rechtsberatungen der örtlichen Mietervereine entfielen 2022 auf die Beratungsklassiker „Betriebskosten, inkl. Heizkosten“ und „Wohnungsmängel“. Sie sind die dominierenden Rechtsberatungsthemen in den Mietervereinen.
 
Unter das dritthäufigste Beratungsthema „Allgemeine Vertragsangelegenheiten“ fallen alle Rechtsberatungen, die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis als Hintergrund haben, sowie Beratungen im Vorfeld bzw. beim Abschluss des Mietvertrages. Das sind beispielsweise Fragen zur Mietpreisbremse, zu Staffel- oder Indexmieten, zu Wohngemeinschaften aber auch die Frage, ob Tierhaltung erlaubt ist bis hin zu der Frage, ob auf dem Balkon Solarmodule angebracht werden dürfen.
 
Aufgrund der hohen Inflation rückte das Thema Indexmiete insbesondere bei den Mietervereinen in Städten mit angespannten Wohnungsmarkt in den Vordergrund. In den großen Metropolen enthalten immer mehr der neu abgeschlossenen Mietverträge eine Indexierung. Eine deutliche Zunahme gegenüber 2021. In bestehenden Mietverhältnissen mit Indexmietverträgen wird die durchsetzbare Indexmieterhöhung nach den Erfahrungen der DMB-Mietervereine i.d.R. aufgeschlagen, was in der aktuellen Situation einen erheblichen Mietpreisanstieg und damit gestiegenen Beratungsbedarf zur Folge hat.
 

182.117 Gerichtsentscheidungen im Wohnraummietrecht 2021

 
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht im Jahr 2021 erneut gesunken. 182.117 Mal stritten sich Mieter und Vermieter vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl der Mietrechtsprozesse damit um rund 6,12 Prozent zurück. Das ist die niedrigste Prozesszahl seit der Wiedervereinigung. Die Zahl der Mietrechtsprozesse sinkt seit 1996 (351.511 Verfahren) kontinuierlich, insgesamt um rund 48 Prozent.

                                                                   2021         2020        2019 

Wohnraummietsachen                   182.117    193.992   213.518
davon:
Amtsgericht                                      174.465     185.885   205.259
Landgericht/Berufungsinstanz         7.652          8.107        8.259
 
Eine Differenzierung nach Streitgegenständen enthält die Statistik des Statistischen Bundesamtes nicht.
 

Streitgegenstand in Mietrechtsprozessen im Jahr 2022

 
Grundlage für die Statistik über Streitgegenstände in Mietrechtsprozessen sind die Zahlen der DMB-Rechtsschutzversicherung. Die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes bietet neben allgemeinem Rechtsschutz vor allem Mietrechtsschutz an. Die Anteile an der DMB Rechtsschutz halten ausschließlich der Deutsche Mieterbund, der DMB-Verlag und DMB-Mietervereine.
 
1.  Vertragsverletzungen                           29,5 %
2.  Mietkaution                                            17,3 %
3.  Mieterhöhung                                        15,4 %
4.  Nebenkosten                                        15,1 %
5.  Eigenbedarf                                             8,4 %
6.  Fristlose Kündigung                              5,9 %
7.  Ordentliche Kündigung                         1,9 %
8.  Schönheitsreparaturen                         0,7 %
9.  Modernisierung                                      0,6 %
10. Ohne Zuordnung, keinem der o.g.
      Themen zuzuordnen, Sonstiges        5,1 %

Wie in den Vorjahren sind „Vertragsverletzungen“ der häufigste Grund für mietrechtliche Auseinandersetzungen. Hier geht es allgemein um Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis, angefangen bei Fragen der Tierhaltung bis hin zu Problemen im Zusammenhang mit Wohnungsmängeln und Mietminderungen oder Verfahren zur Mietpreisbremse.
 
Das Thema „Mietkaution“ (17,3 %) ist der zweithäufigste Prozessgegenstand, dicht gefolgt von „Mieterhöhung“ (15,4 %) und dem Beratungsklassiker „Nebenkosten“ (15,1 %). Eigenbedarfskündigungen sind mit 8,4 Prozent Streitgegenstand Nr. 5, die Tendenz ist seit einigen Jahren steigend.
 
Werden die Zahlen der DMB-Rechtsschutzversicherung hochgerechnet auf die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten insgesamt, dann ging es im Jahr 2021 rund 28.000 Mal um Mieterhöhungen und rund 15.000 Mal im Jahr vor Deutschlands Gerichten um den häufigsten Kündigungsgrund der Vermieter:innen, den Eigenbedarf.

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