|   Mietrecht

Kein Mietenstopp in Bayern

Bayerischer Verfassungsgerichtshof lässt Volksbegehren nicht zu

(dmb) „Eine enttäuschende Entscheidung für die bayerischen Mieterinnen und Mieter“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof, das Volksbegehren „6 Jahre Mietenstopp“ nicht zuzulassen. „Die Neuvertragsmieten in München liegen derzeit bei 18,31 Euro pro Quadratmeter. Solche Wuchermieten sind unanständig und gefährden den sozialen Frieden in unserem Land. Die bayerischen Mieterinnen und Mieter hätten eine Atempause dringend gebraucht. Jetzt ist der Bundesgesetzgeber dran“, soSiebenkotten. „Denn wenn, wie die Verfassungsrichter sagen, der Bund zuständig ist, muss die Bundesregierung nun endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und für eine wirksame Mietenbegrenzung in laufenden Mietverträgen sorgen, und zwar unverzüglich. Ausreden gelten nicht! Helft endlich den Mieterinnen und Mietern, die keine weiteren Mieterhöhungen mehr ertragen können“, appelliert Siebenkotten an die Bundesregierung.
 
Unbezahlbare Mieten sind nicht nur ein bayerisches Problem –  alle großen Städte und Ballungszentren haben mit steigenden Mieten zu kämpfen. Laut einer aktuellen Studie des Portals Immowelt zahlt der Kölner Mieter 11,10 Euro pro Quadratmeter, wenn er eine Wohnung anmietet, der Berliner 12,20 Euro und der Hamburger 12,10 Euro. Laut Statistischem Bundesamt ist der Index der Wohnungsmieten zuletzt um 1,4 Prozent gestiegen, das allgemeine Preiswachstum lag im Mai dagegen nur bei 0,6 Prozent.
„Die Mieten galoppieren den Löhnen davon. Um die Mieterinnen und Mieter vor den Auswüchsen der Preistreiberei auf dem Mietwohnungsmarkt zu schützen, ist nun der Bundesgesetzgeber gefragt. Mieter müssen unbedingt und sofort vor Mieten geschützt werden, die nur noch Renditegelüste befriedigen und für die meisten Mieterinnen und Mieter nicht bezahlbar sind bzw. zu Verschuldung führen“, fordertSiebenkotten. „Die Bestandsmieten dürfen in den nächsten fünf bis sechs Jahren nur noch im Rahmen der Inflationsrate erhöht werden. Außerdem fordern wir die effektive Begrenzung der Neuvertragsmieten, und zwar bundesweit auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Nur die Neubaumieten dürfen darüber liegen, alle anderen Ausnahmen sind zu streichen.“

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