|   Wohnungspolitik

Kündigungsausschluss für die Zeit der Corona-Krise beschlossen

Gesetzliche Klarstellungen sowie „Sicher-Wohnen-Fonds“ müssen folgen

(dmb) Der Bundestag hat heute das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ verabschiedet. Mieterinnen und Mieter, die aufgrund der COVID-19-Pandemie im Zeitraum von April bis Juni 2020 ihre Miete nicht oder nicht vollständig zahlen können, sind ab April 2020 bis Ende Juni 2022 vor der Kündigung ihrer Mietverträge wegen Zahlungsverzugs sicher. „Die schnelle Umsetzung des von uns geforderten Kündigungsausschlusses freut uns sehr. Die Mieterschaft ist vor dem Verlust ihrer Wohnung und ihrer Gewerberäume zunächst geschützt. Das ist in der momentanen Situation das Allerwichtigste“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das neue Gesetz.

„Die Zeit bis zur nächsten Sitzung des Parlaments - voraussichtlich im April 2020 - muss jetzt genutzt werden, um notwendige Korrekturen und Verbesserungen vorzunehmen“, so Siebenkotten. „Insbesondere muss ausdrücklich klargestellt werden, dass die Nachzahlung der ausgefallenen Miete an den Vermieter vor Juni 2022 nicht nur vor der fristlosen, sondern auch vor der ordentlichen Kündigung schützt. Mieterinnen und Mieter dürfen nicht mit Verzugszinsen belastet werden, wenn sie bis Juni 2022 die Miete nachzahlen. Außerdem ist der vorgesehene Dreimonatszeitraum zu kurz, er sollte auf mindestens sechs, besser zwölf Monate verlängert werden, und zwar ohne dass es dafür eines weiteren Beschlusses des Bundestages bedarf. Selbst wenn die Pandemie vorher endet, haben Mieterinnen und Mieter mit Sicherheit deutlich länger mit den wirtschaftlichen Folgen zu kämpfen.“

Als notwendige Ergänzung zum jetzt verabschiedeten Kündigungsschutz fordert der Deutsche Mieterbund gemeinsam mit dem Gesamtverband der deutschen Wohnungswirtschaft (GdW) die Einrichtung eines „Sicher-Wohnen-Fonds“. Dieser soll die Miete bei COVID-19-bedingtem Ausfall als Zuschuss oder zinsloses Darlehen übernehmen und an den Vermieter auszahlen, um so das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter nicht zu belasten. „Ohne finanzielle Unterstützung werden von der Krise gebeutelte Mieter, kleine Selbstständige, aber auch viele Gewerbetreibende, nach der Pandemie den Rückstand nicht oder allenfalls nur teilweise ausgleichen können. Daher muss dieser Solidarfonds, den inzwischen immer mehr Verbände und PolitikerInnen befürworten, jetzt schnell und unbürokratisch eingerichtet werden“, erklärt Siebenkotten.

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