|   Wohnungspolitik

Share Deals: Zu geringe Begrenzung beschlossen

Deutscher Mieterbund hält Reform für kaum wirkungsvoll

(dmb) „ Share Deals müssen nicht nur ein wenig  erschwert, sondern grundsätzlich verboten oder maximal unattraktiv gemacht werden. Den Haushalten der Länder und Kommunen entgehen durch Share Deals nicht nur mindestens 1 Milliarde Euro an Steuereinnahmen pro Jahr, sondern die preistreibende Wirkung solcher Geschäfte führt auch zur Verdrängung der Mieter:innen aus ihren Wohnungen und Quartieren. Sie nützen einzig und allein der Profitmaximierung von internationalen Konzernen“, kritisiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die heutige Einigung des Finanzausschusses zur Eindämmung von sogenannten Share Deals.

Bei Share Deals werden anstatt ganzer Grundstücke nur Anteile an Gesellschaften mit Immobilienbesitz verkauft. Derzeit gilt: Werden weniger als 95 Prozent dieser Anteile erworben, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Nach fünf Jahren können die restlichen Anteile gekauft werden, ebenfalls steuerfrei. Die Anteilsgrenze soll jetzt auf 90 Prozent gesenkt und die Frist zum Kauf der verbliebenen Anteile von fünf auf zehn Jahre angehoben werden.
Es ist unwahrscheinlich, dass eine Steuerfreigrenze von 90 Prozent ausreicht, um solche Geschäfte zukünftig zu verhindern. Und auch die Verlängerung der Haltefrist macht Share Deals in Zukunft zwar unattraktiver, gänzlich abschrecken lassen werden sich große Wohnungsunternehmen  davon aber nicht. Denn der Handel mit großen Wohnungsportfolios ist ein milliardenschweres Geschäft und hat zuletzt wieder deutlich zugenommen. So wurden laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Jahr 2020 bei den 21 großen Transaktionen mit über 800 Wohneinheiten insgesamt rund 110.000 Wohnungen gehandelt und damit rund 50 Prozent mehr als in beiden Jahren zuvor. In Deutschland werden bis zu 60 Prozent dieser Transaktionen über Share Deals abgewickelt und bei rund einem Drittel wird die Grunderwerbsteuer vollständig umgangen. Neben den preistreibenden Effekten findet bei solchen Deals auch das gesetzlich geregelte Vorkaufsrecht der Kommunen keine Anwendung, welches Mieter:innen vor Umwandlung und Verdrängung schützen soll. Solche Praktiken kommen gerade in sozialen Erhaltungsgebieten zum Einsatz und werden oft von internationalen Immobilienkonzernen angewendet.

„Der heute gefundene Kompromiss beruht nahezu vollständig auf den Regelungen des Gesetzentwurfs von September 2019, den die CDU/CSU-Fraktion bisher erfolgreich blockiert hat. Wirklich positiv ist nur die Verlängerung der sog. Haltefrist von 5 auf 10 Jahre. Dass jetzt doch eine Einigung gefunden werden konnte, ist trotzdem nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, da dieses Reförmchen  die großen Player am Markt weiterhin schützt“, so Siebenkotten.

Das Gesetz soll zeitnah verabschiedet werden und zum 01.07.2021 in Kraft treten.

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