|   Wohnungspolitik

Umwandlungsbeschränkung und Baugebote zurück im Gesetzentwurf

Deutscher Mieterbund begrüßt Kehrtwende ausdrücklich

Die heute bekanntgewordene Entscheidung, dass die zuvor auf Druck der Immobilienlobby und einiger christdemokratischer Politiker ersatzlos aus dem Entwurf zur Novelle des Baugesetzbuches gestrichene Beschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und die Baugebote wieder Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben, begrüßt der Deutsche Mieterbund (DMB) ausdrücklich. „Wir freuen uns, dass unsere massive Kritik an der ersatzlosen Streichung der Umwandlungsbeschränkung von Miet- in Eigentumswohnungen gefruchtet hat“, erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. „Auch die SPD hat sich in der Regierung intensiv für die Umwandlungsbeschränkung ein- und diese im Ergebnis durchgesetzt“, hebt Siebenkotten ebenso hervor wie die Unterstützung von Grünen und Linken.
 
Wird eine Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt, ist das oft der Beginn der Verdrängung der in den Wohnungen lebenden Mieterinnen und Mieter. Die umgewandelten Wohnungen werden häufig luxussaniert und zu Maximalpreisen verkauft. Die wenigsten Mieterinnen und Mieter können sich die aufgerufenen Kaufpreise leisten. Zudem leistet diese Praxis der Preisspirale auf dem Mietwohnungsmarkt weiter Vorschub, da teuer verkaufte Wohnungen zu Spitzenmieten auf dem Mietmarkt angeboten werden.
 
Der Deutsche Mieterbund fordert die effektive Beschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Der momentane Entwurf reicht hierzu noch nicht aus. Hatte die Bundesregierung noch auf dem Wohngipfel 2018 erklärt, dass eine Ausnahme vom Verbot der Umwandlung nur im Einzelfall erteilt werden dürfe, sieht der aktuelle Gesetzentwurf vor, dass auch in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf ein Drittel der Wohnungen des Wohngebäudes nach Umwandlung an Dritte verkauft werden darf, wenn der Gebäudeeigentümer gegenüber der Behörde erklärt, dass er zwei Drittel der Wohnungen an Mieter verkauft. Dies führt dazu, dass alle Mieterinnen und Mieter im jeweiligen Haus befürchten müssen, wegen Eigenbedarfs gekündigt zu werden, da eine Festlegung auf konkrete Wohnungen nicht vorgesehen ist. Zudem liegt auf der Hand, dass die wenigsten Mieterinnen und Mieter in der finanziellen Situation sind, die in der Regel zu Höchstpreisen angebotenen Wohnungen zu kaufen. Wie ein Erwerb durch die Mieter sichergestellt werden soll, ist nicht ersichtlich. „Dieser Ausnahmetatbestand öffnet einer Umgehung der Beschränkung Tür und Tor und muss verhindert werden. Dieses profitable Schlupfloch für renditeorientiere Investoren kann die Bundesregierung leicht schließen, indem die Ausnahmeregelung gestrichen wird. Dies ist im Sinne eines effektiven Mieterschutzes zwingend erforderlich“, so Siebenkotten.
 
Der Deutsche Mieterbund fordert außerdem die Beschränkung der Möglichkeiten für eine zulässige Eigenbedarfskündigung. Erhält der Mieter derzeit eine Kündigung wegen Eigenbedarfs, hat sein Widerspruch gegen die Kündigung in den seltensten Fällen vor Gericht Erfolg. Die Gerichte legen den Tatbestand des Eigenbedarfs sehr weit aus und akzeptieren selbst die gelegentliche Nutzung der Wohnung als Ferien- oder Zweitwohnung als zulässigen Eigenbedarf. „In der momentanen Ausgestaltung der Norm bedeutet die Kündigung wegen Eigenbedarfs den Todesstoß für so gut wie jedes Mietverhältnis. Deswegen muss der Eigenbedarf dahingehend konkretisiert werden, dass der Vermieter nur kündigen darf, wenn er oder ein naher Familienangehöriger die Wohnung dauerhaft zu Wohnzwecken nutzt,“ fordert Siebenkotten.

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