|   Wohnungspolitik

Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt bei gemeinsamen Mietverträgen

Mieterbundx begrüßt Vorschlag von Bundesjustizministerin Hubig

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt den kürzlich vorgelegten Referentenentwurf zum besseren Schutz bei häuslicher Gewalt ausdrücklich: „Wer vor häuslicher Gewalt fliehen muss, darf nicht an den Mietvertrag mit dem Täter gebunden bleiben. Viele Betroffene sind darauf angewiesen, sich kurzfristig aus dem Mietverhältnis lösen zu können. Der Entwurf schafft dafür eine wichtige Grundlage, sollte aber noch nachgebessert werden“, erklärt DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz.

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland über 260.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt, über 70 Prozent der Betroffenen sind Frauen. Wer vor Gewalt in den eigenen vier Wänden fliehen will, steht oft vor einem zusätzlichen Problem: dem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter. Besteht ein gemeinsamer Mietvertrag, können betroffene Personen diesen nicht einfach kündigen. Sie brauchen zunächst die Zustimmung des Täters, anschließend muss der Vermieter oder die Vermieterin dem Austritt aus dem Mietvertrag zustimmen.
An dieser Abhängigkeit vom Täter setzt der Vorschlag des Bundesjustizministeriums an: Betroffene Personen sollen zukünftig verlangen können, dass der Täter der Entlassung aus dem Mietvertrag zustimmt. Zusätzlich sollen sie vom Täter verlangen können, dass er alle weiteren Kosten für die Wohnung nach dem Auszug allein trägt. Da der Austritt aus dem Mietvertrag auch die Zustimmung der Vermieter benötigt, sollten diese frühzeitig in das Verfahren einbezogen werden.

Für Betroffene, die darauf angewiesen sind, in der Wohnung zu bleiben, weil sie zum Beispiel auf dem angespannten Wohnungsmarkt keine Wohnung finden, sieht der Entwurf bisher keine Verbesserung vor. Der DMB fordert deshalb, dass Betroffene die Wohnung auf unbestimmte Zeit allein nutzen können sollten, mindestens sollte eine Verlängerung von zwölf Monaten ermöglicht werden.

„Wer häusliche Gewalt erlebt, findet in den eigenen vier Wänden keinen Schutz mehr“, so Weber-Moritz. „Für Betroffene ist es in dieser Situation existentiell, entweder die gewalttätige Person aus der Wohnung zu bekommen oder nach einem Auszug eine neue, sichere Wohnung zu finden. Beides muss für Betroffene von häuslicher Gewalt so weit wie möglich erleichtert werden.“

Die Stellungnahme des DMB zum Gesetzesentwurf finden Sie hier.

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