|   Wohnungspolitik

Licht und Schatten beim Gebäudeenergiegesetz

Mieterbund begrüßt Kappung der Kosten für Heizungsaustausch, fordert aber deutliche Reduktion der Umlage

(dmb) Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag sieht der Deutsche Mieterbund bei der Einigung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) Licht und Schatten: „Die weitere Modernisierungsumlage in Höhe von zehn Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten halten wir für überflüssig, streitanfällig und mieterunfreundlich“, erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, im Rahmen der heutigen Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie. „Statt eine weitere Modernisierungsumlage zu erfinden und damit Rechtsunsicherheit und Streit vorzuprogrammieren, sollte die bestehende Umlagemöglichkeit sozialverträglich verändert werden. Die von uns seit langem geforderte Halbierung der Umlage und die Kappung der monatlichen Kosten bei 1,50 Euro pro Quadratmeter könnten bei ausreichender Förderung sogar zur Warmmietenneutralität führen und damit sicherlich auch der Akzeptanz der Wärmewende dienen.“
 
Der Deutsche Mieterbund begrüßt die vorgesehene Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter und Monat für den Heizungsaustausch unter Berücksichtigung der Gesamtkappungsgrenze von maximal drei Euro pro Monat und Quadratmeter.  „Vor dem Hintergrund, dass jeder dritte Mieterhaushalt bereits jetzt mit den Wohnkosten überlastet ist, ist diese Begrenzung absolut notwendig,“ so Siebenkotten. Der Deutsche Mieterbund begrüßt weiterhin, dass Mieterinnen und Mieter künftig immer einen Härteeinwand geltend machen können, wenn der Heizungsaustausch sie finanziell überlastet.
 
Der Deutsche Mieterbund kritisiert den neu in den Gesetzesentwurf eingeführten pauschalen Instandhaltungsabzug für die zweite Modernisierungsumlage in Höhe von 15 Prozent als deutlich zu niedrig. Instandhaltungsabzug bedeutet, dass Kosten, die für die Reparatur der defekten Heizung notwendig gewesen wären, von den umlegbaren Modernisierungskosten abgezogen werden müssen, da Kosten für Reparaturen vom Vermietenden getragen werden müssen. Darüber hinaus müssen Erhaltungskosten auch bei der Erneuerung zwar noch nicht defekter, aber abgenutzter Bauteile angemessen berücksichtigt werden. Die abzuziehenden Kosten richten sich in diesem Fall nach der üblichen Lebensdauer und der eingetretenen Abnutzung des erneuerten Bauteils. Sind die zu ersetzenden Teile alt, sind also entsprechend hohe Abzüge vorzunehmen. „Die jetzt vorgesehene niedrige Pauschale verlagert die gesetzliche Erhaltungspflicht der Vermietenden unfairerweise auf die Mieterinnen und Mieter. Die Folge ist, dass Mieterinnen und Mieter mit Kosten belastet würden, die eigentlich der Vermietende tragen müsste. Dies muss unbedingt verhindert werden, die Pauschalierung ist daher wieder aus dem Gesetz zu entfernen,“ fordert Siebenkotten.
 
Weiterhin kritisiert der Deutsche Mieterbund die nun vorgesehene Streichung des § 71o Absatz 1 aus dem GEG-Entwurf. Die Vorschrift hätte für Fälle, in denen Vermietende eine Heizungsanlage mit Wasserstoff einbauen, eine Begrenzung der auf die Mieterinnen und Mieter umlegbaren Brennstoffkosten vorgesehen. „Die Streichung dieser Schutzvorschrift ist unsozial und muss rückgängig gemacht werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Mieterinnen und Mieter mit hohen Heizkosten belastet werden, wenn sich Vermietende für Heizsysteme mit teuren Betriebskosten entscheiden,“ so Siebenkotten.
 
Unsere ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.

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